Sonnenburgplatz

Sonnenburgstraße / Stafflerstraße

Wissenswert

Als der Innsbrucker Gemeinderat 2016 den Entschluss fasste, „Die Weide“ zu fällen, brach ein Sturm der Entrüstung los. Jeder gelernte Innsbrucker wusste sofort um welchen Baum es sich dabei handelte. Der Stadtrat für Stadtplanung wurde mit E-Mails überhäuft, in denen empörte Bürger ihren Emotionen über den Verlust des Baumes freien Lauf ließen. Alles Zeter und Mordio rufen half nicht. Der Baum war altersschwach und krank und stellte ob seiner stattlichen Größe ein Sicherheitsrisiko dar.

Besagte Weide stand am Sonnenburgplatz, einem kleinen innerstädtischen Rondell in Wilten. Sie überdachte einen steinernen Brunnen bestehend aus zwei ineinander verschlungenen, Wasser in zwei Muschelbecken speienden Delphinen. Der Platz bot weder eine gemütliche Bank noch erinnerte er an ein besonderes Ereignis der Stadtgeschichte. Kein berühmter Künstler hatte ihn gestaltet und die einst übliche Titulierung des Brunnens Salz- und Pfefferbüchselbrunnen war kaum jemandem bekannt. Erst mit dem drohenden Verschwinden der Weide entdeckten die Innsbrucker den lange Zeit unbeachteten und im Alltag übersehenen Platz bewusst wieder.

Der Brunnen war 1886 am Bahnhofsvorplatz installiert worden, um ankommende Gäste zeitgemäß in der aufstrebenden Tourismusstadt Innsbruck zu empfangen. Die beiden Delphine als Symbol für Frieden und Harmonie standen dafür Pate. Als Freiherr Johann von Sieberer 1905 mit seinem Plan, zur Feier der Vereinigung Innsbrucks und Wiltens seinen wesentlich pompöseren Vereinigungsbrunnen aufstellen zu lassen, wurde der Delphinbrunnen nach Wilten an seinen heutigen Standort in die Nähe des 1883 eröffneten Staatsbahnhofs Wilten, dem heutigen Westbahnhof, verfrachtet. Die beiden Wappen von Innsbruck und Wilten wurden wohl nachträglich in eines der Bassins eingraviert.

Der Sonnenburgplatz hatte sich ab den 1880er Jahren zum Wiltener Nobelviertel entwickelt. Der Name erinnert an die landesherrschaftliche Gerichtsbarkeit Sonnenburg, die ihren Anfang im Mittelalter oberhalb des Berg Isel genommen hatte. Ähnlich wie am Claudiaplatz im Saggen wurden im damals noch eigenständigen Wilten Wohnhäuser für die wohlhabende Bürgerschaft im Stil der Zeit gebaut. Auf einer Ansichtskarte aus dem Jahr 1910 sieht man die Weite und Pracht des Platzes, auf dem eine Fahrradfahrerin ihr modernes Sportgerät präsentiert, ohne Weide wohlgemerkt.

Das architektonische Highlight des Ensembles ist die 1902 im Stile des Historismus errichtete Sonnenburg an der Südwestseite des Platzes mit ihrem präsidialen Balkon und den reichen Verzierungen. Sehenswert sind auch die Gründerzeithäuser in den Nebenstraßen. Die Statuen der barbusigen Damen und bärtigen Herren am Haus Sonnenburgstraße 17 und die schönen Fassaden der bunten Gebäude in der Stafflerstraße westlich des Platzes erlauben eine kleine Zeitreise zurück in die Belle Époque.

Übrigens: Der neu gepflanzte Baum wächst eifrig und wird wohl bald einen würdigen, stattlichen Nachfolger darstellen. Spannender ist, ob es möglich sein wird, den Sonnenburgplatz durch Verkehrsbefreiung so aufzuwerten, dass er es wieder schafft ein postkartentaugliches Motiv im Innsbrucker Stadtbild zu werden.

März 1848... und was er brachte

Das Jahr 1848 nimmt einen mythischen Platz in der europäischen Geschichte ein. Die Hotspots waren zwar nicht im abgeschiedenen Tirol, sondern in den großen Metropolen wie Paris, Wien, Budapest, Mailand oder Berlin zu finden, auch im Heiligen Land hinterließ das Revolutionsjahr aber kräftige Spuren.  Im Gegensatz zum bäuerlich geprägten Umland hatte sich in Innsbruck ein aufgeklärtes Bildungsbürgertum entwickelt. Aufgeklärte Menschen wollten keine Untertanen eines Monarchen oder Landesfürsten mehr sein, sondern Bürger mit Rechten und Pflichten gegenüber einem Staat. Studenten und Freiberufler forderten politische Mitsprache, Pressefreiheit und Bürgerrechte. Arbeiter verlangten nach besseren Löhnen und Arbeitsbedingungen. Die Allmacht der Kirche wurde in Frage gestellt.

Im März 1848 entlud sich in vielen Städten Europas dieses sozial und politisch hochexplosive Gemisch in Aufständen. In Innsbruck feierten Studenten und Professoren die neu erlassene Pressefreiheit mit einem Fackelzug. Im Großen und Ganzen ging die Revolution im gemächlichen Tirol aber ruhig vonstatten. Von einem spontanen Ausbruch der Emotionen zu sprechen wäre verwegen, der Termin des Zuges wurde wegen Schlechtwetter vom 20. auf den 21. März verschoben. Es kam kaum zu antihabsburgischen Ausschreitungen oder Übergriffen, ein verirrter Stein in ein Fenster der Jesuiten war einer der Höhepunkte der alpinen Variante der Revolution von 1848. Die Studenten unterstützten das Stadtmagistrat sogar dabei, die öffentliche Ordnung zu überwachen, um so dem Monarchen ihre Dankbarkeit für die neu gewährten Freiheiten und ihre Treue zu zeigen.

Die anfängliche Begeisterung für bürgerliche Errungenschaften wurde in Innsbruck schnell von deutschnationalem, patriotischen Rausch abgelöst. Am 6. April 1848 wurde vom Gubernator Tirols die deutsche Fahne während eines feierlichen Umzugs geschwungen. Auch auf dem Stadtturm wurde eine deutsche Tricolore gehisst. Während sich Studenten und Konservative bei gesellschaftlichen Themen wie der Pressefreiheit nicht einig wurden, teilte man die Abneigung gegen die italienische Unabhängigkeitsbewegung. Innsbrucker Studenten und Schützen zogen mit Unterstützung der k.k. Armeeführung ins Trentino und

Die Stadt als Heimat vieler Italienischsprachiger wurde zur Arena dieses Nationalitätenkonflikts. In Kombination mit reichlich Alkohol bereiteten anti-italienische Gefühle in Innsbruck mehr Gefahr für die öffentliche Ordnung als die nach bürgerlichen Freiheiten. Ein Streit zwischen einem deutschsprachigen Handwerker und einem italienischsprachigen Ladiner, eigentlich beide Tiroler, schaukelte sich dermaßen auf, dass es beinahe zu einem Pogrom gegenüber den zahlreichen Betrieben und Gaststätten von italienischsprachigen Tirolern gekommen wäre.

Als es in Wien auch nach dem März nicht aufhörte zu brodeln, floh Kaiser Ferdinand im Mai nach Tirol. Innsbruck war wieder Residenz des Kaisers, wenn auch nur für einen Sommer. Folgt man den Presseberichten aus dieser Zeit, wurde er hier von der Bevölkerung begeistert empfangen.

"Wie heißt das Land, dem solche Ehre zu Theil wird, wer ist das Volk, das ein solches Vertrauen genießt in dieser verhängnißvollen Zeit? Stützt sich die Ruhe und Sicherheit hier bloß auf die Sage aus alter Zeit, oder liegt auch in der Gegenwart ein Grund, auf dem man bauen kann, den der Wind nicht weg bläst, und der Sturm nicht erschüttert? Dieses Alipenland heißt Tirol, gefällts dir wohl? Ja, das tirolische Volk allein bewährt in der Mitte des aufgewühlten Europa die Ehrfurcht und Treue, den Muth und die Kraft für sein angestammtes Regentenhaus, während ringsum Auflehnung, Widerspruch. Trotz und Forderung, häufig sogar Aufruhr und Umsturz toben; Tirol allein hält fest ohne Wanken an Sitte und Gehorsam, auf Religion, Wahrheit und Recht, während anderwärts die Frechheit und Lüge, der Wahnsinn und die Leidenschaften herrschen anstatt folgen wollen. Und während im großen Kaiserreiche sich die Bande überall lockern, oder gar zu lösen drohen; wo die Willkühr, von den Begierden getrieben, Gesetze umstürzt, offenen Aufruhr predigt, täglich mit neuen Forderungen losgeht; eigenmächtig ephemere- wie das Wetter wechselnde Einrichtungen schafft; während Wien, die alte sonst so friedliche Kaiserstadt, sich von der erhitzten Phantasie der Jugend lenken und gängeln läßt, und die Räthe des Reichs auf eine schmähliche Weise behandelt, nach Laune beliebig, und mit jakobinischer Anmaßung, über alle Provinzen verfügend, absetzt und anstellt, ja sogar ohne Ehrfurcht, den Kaiser mit Sturm-Petitionen verfolgt; während jetzt von allen Seiten her Deputationen mit Ergebenheits-Addressen mit Bittgesuchen und Loyalitätsversicherungen dem Kaiser nach Innsbruck folgen, steht Tirol ganz ruhig, gleich einer stillen Insel, mitten im brausenden Meeressturme, und des kleinen Völkchens treue Brust bildet, wie seine Berge und Felsen, eine feste Mauer in Gesetz und Ordnung, für den Kaiser und das Vaterland."

1848 überließ Ferdinand den Thron dem jungen Franz Josef I. Im Juli 1848 kam es in Wien in der Hofreitschule zur Abhaltung einer ersten parlamentarischen Sitzung. Eine erste Verfassung wurde in Kraft gesetzt. Der Reformwille der Monarchie flachte aber schnell wieder ab. Das neue Parlament war ein Reichsrat, es konnte keine bindenden Gesetze erlassen, der Kaiser besuchte es Zeit seines Lebens nie und verstand auch nicht, warum die Donaumonarchie als von Gott eingesetzt diesen Rat benötigt.

Die zart in Gang gesetzte Liberalisierung nahm in den Städten trotzdem ihren Lauf. Innsbruck erhielt den Status einer Stadt mit eigenem Statut. Das Innsbrucker Gemeinderecht sah ein Bürgerrecht vor, das zwar an Besitz oder die Abgabe von Steuern gebunden war, jedoch den Angehörigen der Gemeinde gewisse Rechte gesetzlich zusicherte. Das Heimatrecht konnte durch Geburt, Verehelichung oder außerordentlicher Verleihung erworben werden und verlieh zumindest den männlichen Volljährigen das Wahlrecht auf kommunaler Ebene. Geriet man in finanzielle Notlage, so hatte man das Anrecht auf eine Grundversorgung durch die Stadt.

Am 2. Juni 1848 erschien die erste Ausgabe der liberal und großdeutsch gesinnten Innsbrucker Zeitung, der obiger Artikel zur Ankunft des Kaisers in Innsbruck entnommen ist. Die zuvor abgeschaffte Zensur wurde in Teilen wieder eingeführt. Herausgeber von Zeitungen mussten einigen Schikanen der Obrigkeit unterziehen. Zeitungen durften nicht gegen Landesregierung, Monarchie oder Kirche schreiben.

"Wer durch Druckschriften andere zu Handlungen auffordert, aneifert oder zu verleiten sucht, durch welche die gewaltsame Losreißung eines Theiles von dem einheitlichen Staatsverbande... des Kaiserthums Österreich bewirkt... oder der allgemeine öster. Reichstag oder die Landtage der einzelnen Kronländer... gewalttätig stört... wird mit schwerem Kerker von zwei bis zehn Jahren Haft bestraft."

Nachdem Innsbruck 1849 Meran als Landeshauptstadt abgelöste hatte und somit auch endgültig zum politischen Zentrum Tirols geworden war, bildeten sich Parteien. Ab 1868 stellte die liberal und großdeutsch orientierte Partei den Bürgermeister der Stadt Innsbruck. Der Einfluss der Kirche nahm in Innsbruck im Gegensatz zu den Umlandgemeinden ab. Individualismus, Kapitalismus, Nationalismus und Konsum sprangen in die Bresche. Neue Arbeitswelten, Kaufhäuser, Theater, Cafés und Tanzlokale verdrängten Religion zwar auch in der Stadt nicht, die Gewichtung wurde durch die 1848 errungenen bürgerlichen Freiheiten aber eine andere.

Die vielleicht wichtigste Gesetzesänderung war das Grundentlastungspatent. In Innsbruck hielt der Klerus, vor allem das Stift Wilten, einen großen Teil des bäuerlichen Grundbesitzes. Kirche und Adel waren nicht steuerpflichtig. 1848/49 wurden in Österreich Grundherrschaft und Untertänigkeitsverhältnis aufgehoben. Abgelöst wurden damit Grundzinsen, Zehent und Robot. Die Grundherren erhielten im Rahmen der Grundentlastung ein Drittel des Wertes ihrer Ländereien vom Staat, ein Drittel wurde als Steuererleichterung gewertet, ein Drittel der Ablöse mussten die Bauern selbst übernehmen. Die Bauern konnten diesen Betrag in Raten innert zwanzig Jahren abzahlen. Die Nachwirkungen sind bis heute zu spüren. Die Nachkommen der damals erfolgreichen Bauern genießen durch den geerbten Landbesitz, der auf die Grundentlastung 1848 zurückzuführen ist, die Früchte des Wohlstandes und auch politischen Einfluss durch Grundstücksverkäufe für Wohnbau, Pachten und Ablösen der öffentlichen Hand für Infrastrukturprojekte.

Mittelalterliches und Frühneuzeitliches Stadtrecht

Innsbruck, heute selbsternannte Weltstadt, hatte sich von einem römischen Castell über ein Kloster, zu dem mehrere Weiler gehörten zu einer Marktsiedlung und erst nach Hunderten von Jahren zu einer rechtlich anerkannten Stadt entwickelt. Mit dieser rechtlichen Anerkennung gingen Rechte und Pflichten einher. Verbunden mit dem vom Landesfürsten verliehenen Stadtrecht war das Marktrecht, das Zollrecht und eine eigene Gerichtsbarkeit. Bürger mussten im Gegenzug den Bürgereid leisten, der zu Steuern und Wehrdienst verpflichtete und die Stadt mit Mauer und Wehranlage sichern. Ab 1511 war der Stadtrat auch verpflichtet, laut dem Landlibell Kaiser Maximilians (83) ein Kontingent an Wehrpflichtigen im Falle der Landesverteidigung zu stellen. Darüber hinaus gab es Freiwillige, die sich im Freifähnlein der Stadt zum Kriegsdienst melden konnten, so waren zum Beispiel bei der Türkenbelagerung Wiens 1529 auch Innsbrucker unter den Stadtverteidigern. Der Sold war vor allem für die ärmeren Bürger reizvoll. Die Stadtbürger unterlagen damit nicht mehr direkt dem Landesfürsten, sondern der städtischen Gerichtsbarkeit, zumindest innerhalb der Stadtmauern. Das geflügelte Wort "Stadtluft macht frei" rührt daher, dass man nach einem Jahr in der Stadt von allen Verbindlichkeiten seines ehemaligen Herrn frei war. Faktisch war es der Übergang von einem Rechtsystem in ein anderes. Um 1500 änderte sich die Situation im Zuzug. Der Platz war eng geworden im neuen, rasch wachsenden Innsbruck unter Maximilian I. Es war nur noch freien Untertanen aus ehelicher Geburt möglich, das Stadtrecht zu erlangen. Nicht mehr jeder durfte in die Stadt ziehen. Kaufleute und Finanziers verzichteten auf dieses Recht meist, war es doch mit allerhand Pflichten verbunden, die bei den mobilen Schichten dieser Zeit die Anreize weit überstiegen. Um Stadtbürger zu werden, mussten entweder Hausbesitz oder Fähigkeiten in einem Handwerk nachgewiesen werden, an der die Zünfte der Stadt interessiert waren. Diese Handwerkszünfte übten teilweise eine eigene Gerichtsbarkeit neben der städtischen Gerichtsbarkeit unter ihren Mitgliedern aus. Löhne, Preise und das soziale Leben wurden von den Zünften unter Aufsicht des Landesfürsten geregelt. Man könnte von einer frühen Sozialpartnerschaft sprechen, sorgten die Zünfte doch auch für die soziale Sicherheit ihrer Mitglieder bei Krankheit oder Berufsunfähigkeit. Die einzelnen Gewerbe wie Schlosser, Gerber, Plattner, Tischler, Bäcker, Metzger oder Schmiede hatten jeweils ihre Zunft, der ein Meister vorstand. Es waren soziale Strukturen innerhalb der Stadtstruktur, die großen Einfluss auf die Politik hatten, konnten sie das Wahlverhalten ihrer Mitglieder stark mitbestimmen. Handwerker zählten, anders als Bauen, zu den mobilen Schichten im Mittelalter und der frühen Neuzeit. Sie gingen nach der Lehrzeit auf die Walz, bevor sie sich der Meisterprüfung unterzogen und entweder nach Hause zurückkehrten oder sich in einer anderen Stadt niederließen. Über Handwerker erfolgte nicht nur Wissenstransfer, auch kulturelle, soziale und politische Ideen verbreiteten sich in Europa durch sie. Ab dem 14. Jahrhundert besaß Innsbruck nachweisbar einen Stadtrat und einen Bürgermeister, der von der Bürgerschaft jährlich gewählt wurde. Es waren anderes als heute keine geheimen, sondern öffentliche Wahlen, die alljährlich rund um die Weihnachtszeit abgehalten wurden. Da nicht jeder Einwohner Bürger war, kann man auch nicht von einer Demokratie sprechen, eher war es eine Wahl der Oberschicht, die ihre Vertreter wählte. Im Innsbrucker Geschichtsalmanach von 1948 findet man Aufzeichnungen über die Wahl des Jahres 1598.

Der Erhardstag, d.i. der 8. Jänner, spielte alljährlich im Leben der Innsbrucker Bürger eine große Rolle. An diesem Tage versammelten sie sich zur Wahl der Stadtobrigkeit, nämlich des Bürgermeisters, Stadtrichters, Gemeinredners und des zwölfgliedrigen Rates…. Ein genaues Bild über den Ablauf dieser Wahlen in den Jahren 1598 bis 1607 vermittelt ein im Stadtarchiv verwahrtes Protocoll: „… Das Läuten der großen Glocke rief Rat und Bürgerschaft auf das Rathaus und dann als ein ehrsamer Rat und ganze Gmein aufm Rathaus versammelt gwest, ist anfangs ein ehrsamer Rat in der Ratstuben zusammen gesessen und des nächsten Jahr her gwesten Bürgermeisters, Augustin Tauschers, Urlaub angehört.“

Der Bürgermeister vertrat die Stadt gegenüber den anderen Ständen und dem Landesfürsten, der die Oberherrschaft über die Stadt je nach Epoche mal mehr, mal weniger intensiv ausübte. Jeder Stadtrat hatte eigene, klar zugeteilte Aufgaben zu erfüllen wie die Überwachung des Marktrechts, die Betreuung des Spitals und der Armenfürsorge oder die für Innsbruck besonders wichtige Zollordnung. Bei all diesen politischen Vorgängen sollte man sich stets in Erinnerung rufen, dass Innsbruck im 16. Jahrhundert etwa 5000 Einwohner hatte, von denen nur ein kleiner Teil das Bürgerrecht besaß. Besitzlose, fahrendes Volk, Erwerbslose, Dienstboten, Diplomaten, Angestellte, ab dem 17. Jahrhundert Studenten, leider auch Frauen waren keine wahlberechtigten Bürger. Die Wahlen basierten also auf persönlichen Verbindlichkeiten und Bekanntschaften in dieser kleinen Gemeinde. Ebenfalls ab dem 14. Jahrhundert mussten die Steuern, die von den Bürgern gezahlt wurden, nicht mehr an den Landesfürsten weitergegeben werden. Es gab eine fixe Abgabe von der Stadt an den Landesfürsten. Welche Gruppe innerhalb der Stadt welche Steuer zu bezahlen hatte, konnte die Stadtregierung selbst festlegen. Die Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben durfte die Stadt nach ihrem Gutdünken verwalten. Zu den Ausgaben neben der Verteidigung gehörte die Armenfürsorge. Notleidende Bürger konnten in der „Siedelküche“ Speisen beziehen, so sie denn das Bürgerrecht hatten. Auch das Baurecht oblag der Stadtverwaltung. Wie in den meisten mittelalterlichen Städten wurden die Holzbauten innerhalb der Stadtmauern häufiger als den Bewohnern lieb war zum Opfer von Flammen. Ein weiterer Punkt, der im Stadtrecht geregelt war, war das Marktrecht. Die Stadt hatte die Aufsicht über die angebotenen Waren und deren Menge und Qualität. Das Brot wurde zum Beispiel vom „Brothüter“ in der Brotbank im Rathaus gewogen, um Wucher, der unter Strafe stand, vorzubeugen. Interessanterweise konnte der Stadtrat auch über den Pfarrer bestimmen. Seelsorge war ein echtes Bedürfnis, die Qualität der Predigt oder des Chorgesanges deshalb sehr wichtig. Die Einhaltung der religiösen Ordnung wurde ebenfalls von der Stadt überwacht. Ketzer und theologisch Aufsässige wurden nicht von der Kirche, sondern der Stadtregierung gemaßregelt und im Fall der Fälle auch in den Kerker verfrachtet.

Neben den Steuern, die die Bürger zu entrichten hatten, war der Zoll eine wichtige Einnahmequelle Innsbrucks. Der Zoll wurde am Stadttor an der Innbrücke erhoben. Es gab zwei Arten von Zöllen. Der kleine Zoll richtete sich nach den Zugtieren des Wagens, der große nach Art und Menge der Waren. Die Zolleinnahmen wurden zwischen Innsbruck und Hall geteilt. Hall hatte dafür die Aufgabe, die Innbrücke in Stand zu halten. Mit der zunehmenden Zentralisierung unter Maria Theresia und Josef II. wurden Steuern und Zölle nach und nach zentralisiert und von der Reichshofkammer eingehoben. Innsbruck verlor dadurch, wie viele Kommunen in dieser Zeit, Einnahmen in großer Höhe, die nur bedingt über Ausgleiche aufgefangen wurden.

Entgegen landläufiger Meinung war das Mittelalter keine rechtfreie Zeit der Willkür. In Innsbruck, wie auch im Land Tirol, gab es einen Kodex, der Recht und Unrecht sowie Rechte und Pflichten von Bürgern sehr genau regelte. Diese Bestimmungen änderten sich nach den Sitten der Zeit. Der Strafvollzug beinhaltete auch weniger humane Methoden als heutzutage üblich, es wurde aber nicht wahllos und willkürlich gefoltert. Folter als Teil des Verfahrens in besonders schweren Fällen war aber ebenfalls geregelt. Verdächtige und Verbrecher wurden im Innsbruck bis zum 17. Jahrhundert im Kräuterturm an der südöstlichen Ecke der Stadtmauer, am heutigen Herzog-Otto-Ufer, festgehalten und traktiert. Die mittelalterlichen Gerichtstage wurden an der „Dingstätte“ im Freien abgehalten. Die Tradition des Ding reicht zurück auf den altgermanischen Thing, bei dem sich alle freien Männer versammelten um Recht zu sprechen. Der Stadtrat bestellte einen Richter, der für alle Vergehen zuständig war, die nicht dem Blutgericht unterlagen. Strafen reichten von Geldbußen über Pranger und Kerker. Eine Polizei gab es nicht, der Stadtrichter beschäftigte aber Knechte und an den Stadttoren waren Stadtwächter aufgestellt, um für Ruhe zu sorgen. Es war Bürgerpflicht, bei der Erfassung von Verbrechern mitzuhelfen. Selbstjustiz war verboten. Dem Blutrecht unterlagen die schweren Verbrechen wie Diebstahl, Mord oder Brandstiftung. Über diese Vergehen hatte weiterhin das Landesgericht zu bestimmen. Das Landesgericht war im Falle Innsbrucks auf der Sonnenburg, die sich südlich oberhalb Innsbrucks befand. Von 1817 – 1887 war das Leuthaus beim Stift Wilten (67) der Sitz des Hofrichters. Die Richtstätten befanden sich durch die Jahre an mehreren Orten, im Normalfall außerhalb der Stadtmauern. Auf einem Hügel im heutigen Stadtteil Dreiheiligen war lange Zeit neben der Landesstraße, die hier vorbeiführte, ein Galgen aufgestellt. Die Leichen wurden oft lange zur Abschreckung hängengelassen. Der Köpflplatz befand sich an der heutigen Weiherburggasse in Anpruggen. Es war nicht unüblich, dass der Verurteilte seinem Henker eine Art Trinkgeld zusteckte, damit sich dieser bemühte, möglichst genau zu zielen, um so die Hinrichtung so schmerzlos wie möglich zu gestalten. Aufsehenerregende Delinquenten wie der „Ketzer“ Jakob Hutter (87) oder die gefassten Anführer der Bauernaufstände von 1525 und 1526 wurden vor dem Goldenen Dachl publikumstauglich hingerichtet. „Peinliche“ Strafen wie Vierteilen oder Rädern, vom lateinischen Wort poena abgeleitet, waren nicht an der Tagesordnung, konnten in speziellen Fällen aber angeordnet werden. Der Scharfrichter Innsbrucks war ab dem späten 15. Jahrhundert zentralisiert für mehrere Gerichte zuständig und in Hall ansässig. Hinrichtungen waren eine Machtdemonstration der Obrigkeit und öffentlich. Sie galt als eine Art der Reinigung der Gesellschaft von Verbrechern. Die Hingerichteten wurden außerhalb des geweihten Bereichs der Friedhöfe begraben.

Mit der Zentralisierung des Rechts unter Maria Theresia (97) und Josef II im 18. und dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch im 19. Jahrhundert unter Franz I. ging das Recht von Städten und Landesfürsten an den Monarchen und deren Verwaltungsorgane auf verschiedenen Ebenen über. Unter Josef II. wurde die Todesstrafe kurzfristig sogar ausgesetzt. Die Folter war schon vorher abgeschafft worden. Die Aufklärung hatte die Vorstellung von Recht, Strafe und Resozialisierung grundlegend verändert. War es bislang unter Strafe gestanden und teils mit dem Pranger oder Schlimmerem bestraft worden, wenn eine Frau ein uneheliches Kind zur Welt brachte, so war dies kein Strafbestand mehr. Die Kinder wurden katholischen Pflegeeltern oder einem Waisenhaus übergeben. Die christliche Moral des Volkes zog noch lange nicht mit dem Gesetz nach. Frauen blieben, obwohl ein erheblicher Teil der Kinder unehelich war, bis weit ins 20. Jahrhundert ausgegrenzt. Goethes Faust erzählt unter anderem das Schicksal einer solchen Frau, die sich auf Grund der Scham umbrachte. Auch die Einhebung von Steuern wurde zentralisiert, was einen großen Bedeutungsverlust des lokalen Adels und eine Aufwertung der Beamtenschaft zur Folge hatte. Mit den neuen Rechtsvorstellungen veränderte sich nach und nach auch die Stadtlandschaft. Der Kräuterturm als Kerker wurde obsolet, dafür bedurfte es eines Zuchthauses, das heutige Turnusvereinshaus, in St. Nikolaus.

Die Entwicklung des Rechtsystems hin zu dem, das wir heute in der Republik Österreich und ihren Städten haben, war ein langer Prozess. Während der Bürgermeister und der Stadtrat noch immer gewählt werden, wird der Richter am Bezirksgericht ernannt. Die Mitarbeiter des Stadtmagistrats sind kaum noch Beamten und die Jungbürgerfeier, zu der die Stadt ihre jüngsten Mitglieder zu deren Volljährigkeit einlädt, ist wenig feierlich oder gar bedeutsam. Es gibt auch keine Zünfte mehr. Der Streit darum, wer ein „echter“ Innsbrucker ist, und wer nicht, ist aber eine Kontinuität, die sich bis heute hartnäckig zu halten vermag. Dass Migration und Austausch mit anderen immer schon die Garantie für Wohlstand waren und Innsbruck zu der lebenswerten Stadt gemacht haben, die sie heute ist, wird dabei leider oft vergessen.